Allg. Informationen für Mitglieder

Informationsblatt "Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis"
Informationsblatt PV-Anlage im Kleingarten
25.03.2022

Informationen aus der Jahreshauptversammlung am 20.03.2022

Abrechnung Strom / Wasser / Pflichtstunden 2022
Ablesung der Verbrauchswerte über die Wegeverantwortlichen zu zwei festgelegten Terminen Ende September / Anfang Oktober. Danach Rückgabe der Listen an den Vorstand plus der Stundenkarte des Gartenmitglieds.
Jeder Pächter erhält eine Rechnung mit einem verpflichtenden Zahlungsziel. Bei Nichteinhaltung wird nach der Mahnordnung weiter verfahren. Der Pächter / das Mitglied ist verpflichtet seine Verbrauchswerte mitzuteilen oder zu übermitteln.

Nur im Ausnahmefall und bei zwingenden Gründen der Nichtanwesenheit zur Ablesung oder der Kontakt zum Wegeverantwortlichen ist nicht möglich, können die Ablesedaten per E-Mail oder in Papierform dem Vorstand übermitteln werden.

Bei E-Mail-Kommunikation ist der Nachweis in Form von Foto der Wasseruhr, Stromzähler und Stundenkarte notwendig.
Bei Übermittlung der Ablesewerte in Papierform ist die Stundenkarte mit abzugeben. Briefkasten Rathausgasse 3.
Bitte teilen sie hier unbedingt mit um welche Parzelle es sich handelt.

Stromversorgung / -anlage
Erneuerung der Stromversorgung entsprechend DIN Vorschriften kann wegen zu hoher Kosten nur in Etappen realisiert werden.
Die Bereitstellung von Strom und auch die Abrechnung wird in der bisherigen Art und Weise weitergeführt.
Sollten Pächter mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sein und Zweifel an den Ablesewerten an den nicht geeichten Stromzählern haben, müssen diese dann zwangsläufig von einer Stromversorgung ausgeschlossen werden.

Wasserbereitstellung
Ausgabe geeichter Wasseruhren über die Wegeverantwortlichen an zwei festgelegten Terminen mit Empfangsquittierung. Unverzüglicher Einbau durch Pächter oder einen Beauftragten, sowie umgehende Rückmeldung an den Wegeverantwortliche zum Vollzug des Einbaus. Entsprechende Zeitschienen werden vorgegeben und sind von allen einzuhalten.

Bei nicht fristgerechtem Einbau wird die Wasserleitung mit Blindstopfen verschlossen. Liegen dem Vorstand alle Listen vollständig vor, erfolgt die Bereitstellung von Wasser. Im Allgemeinen wird die Wasserbereitstellung nicht vor den erfolgen. Die Wasserbereitstellung endet in der 40. Kalenderwoche.

Neuvermessung des Pachtlandes
Die zuzügliche Gemeinschaftsfläche pro Garten von jetzt 10 m² wird auf 15 m² erhöht. Das entspricht einer Mehrzahlung von 40 Cent je Garten im Jahr ab dem Beitragsjahr 2022.

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